Autovollkaskoversicherung

Autovollkaskoversicherung nutzen, um die Autohaftpflichtversicherung zu ergänzen!

Autovollkaskoversicherung

Autovollkaskoversicherung und Autohaftpflicht jetzt vergleichen

In unserem Autoversicherungsvergleichsrechner erfahren Sie, welche Voll- oder Teilkaskoversicherung die günstigsten sind. Zugleich erfahren Sie auch, wo Sie bares Geld sparen und dennoch optimal versichert sind.

Das Leistungsspektrum der Autovollkaskoversicherungen

Die Autovollkaskoversicherung übernimmt in der Regel zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko auch noch alle anderen möglichen Schäden am Fahrzeug. Hierzu zählen beispielsweise auch Schäden, die der Versicherte selbst oder Vandalismus verursacht haben. Auch hier können Sie mit einem Selbstbehalt beachtlich an Geld sparen. Zudem spielt auch die Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse eine wichtige Rolle. Je mehr Schäden Sie innerhalb der Vertragslaufzeit haben, desto teurer werden die Prämienzahlungen.

Wer absolut sicher gehen möchte, kann ansonsten zur gesetzlich vorgeschriebenen Auto-Haftpflicht auch noch eine Teil- und/oder Autovollkaskoversicherung abschließen. Ob sich eine Teil- oder Vollkasko für Ihr Auto auszahlt oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Im Prinzip sollten Sie eine Autovollkaskoversicherung jedoch nur bei sehr neuwertigen oder sehr teuren Fahrzeugen abschließen. Auf diese Weise kann sich der Abschluss einer Autovollkaskoversicherung zum Beispiel in manchen Fällen wirklich rechnen. Für den Fall, dass es sich bspw. zu einem selbstverursachten Unfall oder einem Diebstahl kommt, wird der Neuwert des Fahrzeugs (sofern meist nicht älter als 18 Monate). Oder der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.

Zumeist ist in der Vollkasko- eine Teilkaskoversicherung enthalten. Dann erweitert sich durch die Vollkaskoversicherung der durch die Teilkaskoversicherung abgedeckte Schaden um die folgenden Fälle:

  • eigene Kraftfahrzeugschäden bei selbst verschuldeten Unfällen
  • Vandalismus

Obendrein kann sich ein vorhandene Sf-Rabatt gleichfalls auf die enthaltene Teilkaskoversicherung auswirken. Schadensfälle aus dem Areal der Teilkasko führen dann ebenso nicht zur Rückstufung des SF-Rabattes. Zur Errechnung einer Prämienhöhe bei der Fahrzeugversicherung werden der Schadenfreiheitsrabatt, die Höhe der finanziellen Selbstbeteiligung, die Typenklasse und die Regionalklasse des Kraftfahrzeuges herangezogen. Keineswegs abgesichert in der Vollkaskoversicherung sind nachfolgende Unfallschäden am Auto:

  • Reifenschäden
  • vorsätzliche Beschädigung
  • Kernenergie


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