Autoanmeldung

Wie funktioniert die Autoanmeldung?

Für die Autoanmeldung im öffentlichen Straßenverkehr müssen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorweisen. Diese erhalten Sie mit Abschluss einer Autohaftpflichtversicherung. Eine günstige Autoversicherung erhalten Sie übrigen über unseren kostenlosen  Autoversicherungsvergleichsrechner. Wird eine Versicherung online abgeschlossen erhält man die Deckungskarte entweder per Post oder per Mail. Melden Sie ein Fahrzeug ab oder verkaufen Sie es, dann müssen Sie die Deckungskarte direkt bei der Zulassungsstelle abgeben. Der wichtigste Inhalt auf der elektronischen Deckungskarte ist die Versicherungsnummer. Mit Hilfe dieser siebenstelligen Nummer kann die Zulassungsbehörde alle relevanten Daten elektronisch abrufen.

Was muss man bei der Autoanmeldung zusätzlich zur Deckungskarte vorweisen?

AutoanmeldungNeben der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sind auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und eine TÜV-Bescheinigung, sowie Bargeld, EC- oder Kreditkarte notwendig. Der Zulassungsstelle müssen Sie auch einen Nachweis der letzten Hauptuntersuchung vorlegen können und die sogenannte COC-Bescheinigung (Konformitätsbescheinigung) des Herstellers. (bekommt man in der Regel vom Händler) Die CoC-Bescheinigung (Certificate of Conformity), enthält alle technischen Ausstattungsmerkmale und Daten, die Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeugs notwendig sind. Bei der Autoanmeldung können Sie Zeit und auch Geld sparen wenn Sie diese Papiere bei der Zulassungsstelle vorweisen können.

Welche Schritte sind bei einer Abmeldung eines Autos notwendig?

Für die Abmeldung eines Fahrzeugs sollte man sowohl die Zulassungsbehörde, als auch die Versicherung umgehend informieren. Bekanntgeben müssen Sie das Datum der Abmeldung sowie die Anschrift und der Name des künftigen Besitzers. Zudem müssen der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein an die Zulassungsstelle ausgehändigt werden.



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