Autoversicherung

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Zu den Autoversicherungen gehören eine Autohaftpflichtversicherung und eine optionale Autovollkaskoversicherung. Obendrein gibt es:

  • den Schutzbrief
  • dazu noch die Insassenunfallversicherung

Autoversicherungen

Die Haftpflicht:

  • schützte nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter
  • ist eine Pflichtversicherung
  • dazu noch deckt Schadensersatzansprüche ab

Mit einer Autohaftpflicht sichert man die folgenden Schäden ab:

  • Personenschäden wie Heilungskosten oder Renten
  • Vermögensschäden
  • Sachschäden wie Reparaturen an anderen Fahrzeugen oder Objekten
  • dazu noch Schmerzensgeld u. ä.

Reparaturen am eigenen Fahrzeug, wie auch der Fahrzeugführer sind dazu keineswegs mit abgedeckt.

Typischerweise tritt der Unfallgegner im Fall eines Schadens an die Autohaftpflicht des Gegners heran. Durch den Austausch dieser Versicherungsdaten wird die Schadensregulierung über die Auto-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners angestoßen.

Die Versicherungsprämien der Versicherer von Autoversicherungen rechnen sich nach einer Fülle von Merkmalen. Große Bedeutung besitzen dazu bei einer Autoversicherung im Übrigen:

  • die Deckungssumme
  • das Alter des Versicherungsnehmers
  • der nächtliche Abstellplatz
  • das Alter des Kraftwagens bei der Zulassung
  • die Typklassen
  • dazu noch, ob Kinder im Haushalt leben

Die Gebühr der Autohaftpflicht berücksichtigt einen Schadenfreiheitsrabatt. So kann sich die Versicherungsbeitrag bestenfalls um bis zu 75 % verkleinern. Treten verstärkt Schadensfälle auf, kann ein Beitragszuschlag berechnet werden. Aufgrund dessen sollte man ein Personenkraftwagen auf den Familienangehörigen zugelassen, mit dem idealen Schadenfreiheitsrabatt.

Die vorgeschrieben Mindestdeckungssummen betragen:

  • 1 Million Euro für Sachschäden
  • dazu noch 50.000 Euro für Vermögensschäden

Liegt die Summe der Schäden über den Summen zur Deckung bei der Autoversicherung, somit haftet der Unfallverursacher für zusätzlich anfallenden Betrag.

Die Autokaskoversicherungen

Die Fahrzeugversicherung deckt Schadensfälle am Automobil des Eigentümers ab. Folglich bietet die Fahrzeugversicherung einen optionalen Schutz zur Autohaftpflichtversicherung. Die Kasko-Versicherung ist eine optionale Fahrzeugversicherung und haftet bei:

  • Zerstörung
  • dazu noch Beschädigung

Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man in der Kfz-Versicherung zwischen einer Vollkaskoversicherung und einer Teilkaskoversicherung.

Autovollkaskoversicherung

Meistens ist in der Vollkaskoversicherung die Teilkasko enthalten. Dann erweitert sich durch die Vollkasko der durch die Teilkaskoversicherung gedeckte Unfallschaden um die nachfolgenden Fälle:

  • eigene Schäden bei selbst verschuldeten Unfällen
  • dazu noch Vandalismus

Weiterhin kann sich dieser vorhandene Schadenfreiheitsrabatt bei der Autoversicherung ebenso auf die enthaltene Teilkasko auswirken. Schadensfälle aus dem Segment einer Teilkaskoversicherung führen dann gleichermaßen nicht zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Zur Errechnung der Höhe der Versicherungsprämie werden der SF-Rabatt, die Höhe der finanziellen Selbstbeteiligung, die Typen- und die Regionalklasse des Autos herangezogen. In keiner Weise mit inbegriffen in der Vollkasko sind die nachfolgenden Schäden am Automobil:

  • Reifenschäden
  • Autorennen
  • Erdbeben, Krieg, Eingriff der Staatsgewalt oder Menschenmassen
  • dazu noch vorsätzliche Beschädigung
Autoteilkaskoversicherung

Eine Autoteilkaskoversicherung in der Autoversicherung sichert im Großen und Ganzen folgende Unfallschäden am Fahrzeug ab:

  • Diebstahl und Raub
  • Hagel, Blitzschlag, Sturm, Überschwemmung und andere Naturgewalten
  • verschmorte Kabel
  • dazu noch Marderbiss

Hierbei gibt es mehrere Versicherungserweiterungen bei den Versichernden Gesellschaften. Hier richtet sich eine Höhe des Beitrags meist nach der Typenklasse und der Regionalklasse des Personenkraftwagens. Des Weiteren können die nachfolgenden Faktoren bei der Autoversicherung eine Rolle spielen:

  • das Alter des Fahrzeugs
  • dazu noch das Alter des Versicherungsnehmers


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