Autoversicherungsleistungen
Die Autoversicherungsleistungen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich!
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Warum ist eine KFZ Haftpflichtversicherung überhaupt notwendig?
In Deutschland und in vielen anderen Ländern der Welt ist eine Autohaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne das Vorweisen einer gültigen Deckungskarte kann man ein Fahrzeug nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zulassen – man erhält somit kein Kennzeichen an der Zulassungsbehörde.
Neben der Autohaftpflichtversicherung bieten viele Versicherungen auch zahlreiche Autoversicherungen an. Hierbei handelt es sich um sogenannte freiwillige Zusatzversicherungen, wie etwa die Vollkaskoversicherung, die Teilkaskoversicherung, der Schutzbrief oder die Insassenversicherung. Die Autoversicherungsleistungen der KFZ Haftpflichtversicherung beinhalten grundsätzlich Personen- und Sachschäden, die der Versicherte verursacht. Wie hoch die Prämie für den Versicherten ausfällt, hängt vom Alter des Versicherten, von der Region, vom Autotyp und von der aktuellen Einstufung in die Schadenfreiheitsrabattklasse ab. Je öfter der Versicherte die Autoversicherungsleistungen seiner Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen muss, desto mehr kommt er in den sogenannten Malus-Bereich und desto höher fallen auch die Prämien aus.
Weitere Autoversicherungsleistungen
Zur Deckungssumme
Die Deckungssumme sollte natürlich möglichst hoch sein. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von 100 Millionen auf Vermögens- und Sachschäden und mindestens 8 Millionen Euro pro geschädigte Person.
Die Mallorca-Police
Bei der Mallorca Polizze handelt es sich um eine spezielle Autozusatzversicherung. Sie schließt man für Mietfahrzeuge im Ausland ab und sie übernimmt Schäden, die im Falle eines Unfalls nicht die Autohaftpflichtversicherung des Unfallschädigers im Ausland übernimmt. Viele Versicherungen bieten die Mallorca-Police in der Haftpflichtversicherung inkludiert an.
Der Rabattretter
Als Rabattretter bezeichnet man eine Art Freischaden. Ist man bereits in einer sehr geringen Bonusstufe, weil man in den vergangenen Jahren kaum Leistungsansprüche an die Versicherung stellen musste, erlaubt die Versicherung einen Freischaden ohne Rückstufung in den Malus-Bereich. Die Prämienhöhe wird dadurch also nicht verändert.
Der Neuwertersatz
Wird ein Fahrzeug gestohlen oder so stark beschädigt, dass ein Totalschaden zu verzeichnen ist, wird bei Neuwägen in der Regel der Neuwert des Fahrzeugs ersetzt. Hierbei ist allerdings eine Altersgrenze von drei bis 24 Monaten festgelegt. Autos, die diese Grenze bereits erreicht haben ersetzt man nicht mehr zum Neuwert.
Werkstattbindung
Bei der Werkstattbindung handelt es sich um eine festgelegte Vereinbarung, wonach Sie Schäden am Fahrzeug nur in Partnerwerkstätten der Versicherung reparieren lassen dürfen. Werden Schäden in einer anderen Werkstatt behoben, kann es zum Leistungsausfall der Versicherung kommen.
Wildschäden
Wildschäden sind die typischsten Schadensarten, die in einer Teil- oder Vollkaskoversicherung enthalten sind. Welche Tiere hier eingeschlossen sind, ist jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und hängt zudem von der jeweiligen Region und dem jeweiligen Land ab.
Zusätzlichen beinhalten Autoversicherungsleistungen mögliche weitere Punkte
Autoversicherungsleistungen trotz grober Fahrlässigkeit
„Grobe Fahrlässigkeit“ sollte bei einer Kaskoversicherung wenn möglich mit eingeschlossen werden. Wurde dies nicht beim Vertragsabschluss vereinbart, kann die Versicherung beispielsweise auf das Überfahren einer roten Ampel mit Unfallfolge die Autoversicherungsleistungen ablehnen.
Schäden durch Marderbiss
Marderschäden werden von den meisten Teilkaskoversicherungen mit übernommen. Die typischen Schäden betreffen in diesem Fall Bremsleitungen, Schläuche oder Kabel. Auch Gummimanschetten bleiben vom Mader häufig nicht verschont. Es lohnt sich also, hier einmal genauer nachzufragen und diese Leistung in die Teilkaskoversicherung rein zu nehmen.
Versicherung von Sonderausstattung
Wenn Ihr Auto spezielle Sonderausstattungen aufweist, zum Beispiel ein Navigationsgerät oder einen CD-Wechsler, sollte man dies im Versicherungsvertrag gesondert erwähnen. Häufig vereinbart man hierfür auch eine eigene Deckungssumme. Diese sollte möglichst 3000 Euro aufwärts betragen.
Prämienreduktion durch Selbstbehalt/Selbstbeteiligung
Wenn man sich für eine Versicherung mit Selbstbeteiligung entscheidet, kann man sich in der Regel über günstigere Prämien freuen. Dennoch sollte man jedoch beachten, dass die Versicherung auch Schäden die die Freibetragsgrenze übersteigen, nur in Form einer Differenzzahlung zum Freibetrag übernimmt. Ein Selbstbehalt bzw. eine Selbstbeteiligung ist nur bei Autozusatzversicherungen, nicht jedoch bei Autohaftpflichtversicherungen möglich.