Autohaftpflicht kündigen
Wann kann man die eigene Autohaftpflicht kündigen?
Bei der Vertragsaufhebung einer Versicherung unterscheidet der Versicherte 2 Gelegenheiten. Die eigene planmäßige Vertragsaufhebung geschieht dann jeweils bis zum 30. November. Eine außerordentliche Vertragsaufhebung können Sie unter bestimmten Umständen auch zu anderen Terminen in Anspruch nehmen. Das Autohaftpflicht kündigen sollte übrigens in jedem Fall durch das Einsenden des Kündigungsschreibens per Einschreiben und Rückschein erfolgen.
Autohaftpflicht kündigen – die ordentliche Kündigung
Immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres, am 31.12., kann die ordentliche Kündigung erfolgen. Die Kündigungsfrist für das Autohaftpflicht kündigen beträgt dann vier Wochen. Das Kündigungsschreiben zum bestehenden Versicherungsvertrag muss bis zum 30.11. des Jahres bei der Versicherung eingegangen sein. Dann kann die neue Versicherung ab dem 01.01. des nächsten Jahres abgeschlossen werden. Es gibt auch Verträge, die innerhalb eines Jahres abgeschlossen wurden. Für diese gelten andere Kündigungstermine. Die Vertragsdauer und die Kündigungsfrist findet man immer im Versicherungsvertrag bzw. im Versicherungsschein. Haben Sie die 4-Wochen-Frist vor Ablauf eines Versicherungsjahres nicht eingehalten, dann verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Eine außerordentliche Kündigung der Autohaftpflicht
Für bestimmte Sonderfälle ist die außerordentliche Kündigung vorgesehen. In der Regel versenden Versicherungsunternehmen zum Jahresbeginn Mitteilungen an ihre Versicherungsnehmer, wenn sich der Versicherungsbeitrag geändert hat. Bei der Autoversicherung kann das jederzeit der Fall sein. Der Grund dafür sind jährlich neue Risikoeinstufungen. Fällt die Risikoeinstufung für das Fahrzeug oder den Wohnort höher aus, steigen die Versicherungsprämien für das neue Jahr, dann sollten Sie das Autohaftpflicht kündigen in Betracht ziehen. Generell besitzt man die Möglichkeit, bei einer Beitragserhöhung durch den Versicherer zu kündigen. Erhöht also Ihr Versicherer Ihre Versicherungsbeiträge zur Haftpflichtversicherung, ist ein sofortiges Autoversicherung wechseln möglich, wenn Sie innerhalb eines Monats kündigen. Im Kündigungsschreiben an das Versicherungsunternehmen sollte man sich unbedingt auf die Preissteigerung beziehen und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Anderenfalls kann die außerordentliche Kündigung vom Versicherungsunternehmen abgelehnt werden.
Bei einem Fahrzeugwechsel erlischt mit dem Abmelden des alten Fahrzeuges die bestehende Versicherung automatisch. Hier müssen Sie dann auch kein Kündigungsschreiben an das Versicherungsunternehmen abschicken. Für das neue Fahrzeug braucht man dann natürlich auch eine neue Versicherung. Die Versicherungsbestätigung für die Autohaftpflichtversicherung wird bei der Anmeldung des Fahrzeuges benötigt. Kommt ein Schadenfall zur Anwendung, besteht ein beidseitiges Sonderkündigungsrecht. Damit können sowohl der Fahrzeughalter als auch das Versicherungsunternehmen die Autoversicherung kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer seine Versicherung nach einem Schadenfall, erstattet ihm die Versicherung den Restbetrag auf bereits im Voraus entrichtete Beiträge.
Gründe für das Autohaftpflicht kündigen und wechseln
1. Sie kennen eine günstigere Kfz-Versicherung.
2. Sie wünschen sich bessere Leistungen für Ihre Kfz-Versicherung.
3. Die Versicherung schickt Ihnen die Mitteilung, dass Ihre Versicherungsbeiträge erhöht werden.
4. Sie melden Ihr Fahrzeug in der Zulassungsstelle ab.
5. Es existiert ein Schadenfall.
Sie möchten Ihre Autohaftpflicht kündigen, dann sollten Sie sich im Vorfeld bereits nach neuen, günstigeren Alternativen umschauen.